
Um das Risiko des Bauwerkversagens zu reduzieren, werden an aller erster Stelle im konstruktiven Entwurf kompakte, geschlossene Formen und die Wahl und Verteilung der Masse und Steifigkeit des Tragwerks im Grundriss und im Aufriss so vorgesehen, dass annehmbare, gleichmäßige Verformungen im elastischen Bereich erzielt werden.

Die Erdbebenisolierung beruht auf der Einführung von Isolierungsdämpfungsanlagen am Fußpunkt des Gebäudes, so dass eine elastische Abtrennung zwischen Oberbau und Fundament erreicht wird. Die Kontrolle der Bewegungsübertragung erfolgt in den so entstandenen Fugen und der Oberbau erfährt nur Translationsbewegungen, die am Fußpunkt des Gebäudes kontrolliert werden.

Mögliche Verstärkungsmaßnahmen in L-förmigen Grundrissen: Steifigkeitserhöhung der Endelemente, Anordnung von tragenden Innenwänden, Ausbildung von Verstärkungsriegeln oder Ausschrägung der Außenwände an der einspringenden Ecke:

Anschlusskonstruktionen von nichttragenden Ausfachungswänden:

Mauerwerkswände als Aussteifungssystem: Vorspannung aus dem Eigengewicht für Windbelastung bzw. Einfassung mit Stahlbetonrahmen für Erdbebenbelastung:

Bewehrte Mauerwerksverbände mit Stahlbetonkern bzw. aus Schalenbausteinen mit Betonverfüllung:

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Erdbebensicheres Engineering ['5MB'].